Wie viele Schlüssel muss Vermieter aushändigen? 2026

Die Frage, wie viele Schlüssel der Vermieter aushändigen muss, beschäftigt viele Mieter in Deutschland. Grundsätzlich hat jeder Mieter ein Anrecht auf mindestens zwei Schlüsselsätze pro Wohnung, doch die genaue Anzahl hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen 2026 gelten, wer die Kosten für zusätzliche Schlüssel trägt und welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben.

Gesetzliche Grundlagen zur Schlüsselanzahl in Deutschland

Das deutsche Mietrecht enthält keine explizite Vorschrift, wie viele Schlüssel der Vermieter dem Mieter aushändigen muss. Dennoch leitet sich aus dem Grundsatz der vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung nach § 535 BGB ein Anspruch auf eine angemessene Schlüsselanzahl ab. Die Rechtsprechung orientiert sich dabei an der Haushaltsgröße und der üblichen Nutzung der Mietwohnung.

Nach gefestigter Rechtsprechung gilt 2026, dass mindestens zwei komplette Schlüsselsätze pro Wohnung als Standard anzusehen sind. Dies ermöglicht beiden Partnern eines Haushalts den uneingeschränkten Zugang zur Wohnung. Bei größeren Haushalten oder Wohngemeinschaften kann sich dieser Anspruch entsprechend erhöhen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigen darf.

Ein vollständiger Schlüsselsatz umfasst dabei alle für die Nutzung der Wohnung erforderlichen Schlüssel: Wohnungsschlüssel, Haustürschlüssel, Kellerschlüssel, Briefkastenschlüssel und gegebenenfalls Schlüssel für Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Fahrradkeller. Bei modernen Wohnanlagen mit elektronischen Zutrittssystemen gehören auch Transponderkarten oder Chips zum Schlüsselsatz.

Wie viele Schlüssel bekommt der Mieter bei Wohnungsübergabe?

Bei der Wohnungsübergabe erhält der Mieter üblicherweise mindestens zwei vollständige Schlüsselsätze. Diese Anzahl gilt als Mindeststandard für Einzelpersonen und Paare. Die genaue Anzahl sollte im Wohnungsübergabeprotokoll präzise dokumentiert werden, einschließlich der Art und Anzahl jedes einzelnen Schlüssels. Diese Dokumentation schützt beide Vertragsparteien bei späteren Unstimmigkeiten.

Die Praxis zeigt, dass bei der Übergabe häufig zwei bis drei Schlüsselsätze ausgehändigt werden. Vermieter sind jedoch nicht automatisch verpflichtet, mehr als zwei Sätze bereitzustellen. Bei größeren Haushalten mit drei oder mehr Personen kann der Mieter zusätzliche Schlüssel verlangen, wobei hier oft Verhandlungsspielraum besteht. Wichtig ist, dass die Schlüsselanzahl im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten wird.

Dokumentation im Wohnungsübergabeprotokoll

Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte eine detaillierte Auflistung aller übergebenen Schlüssel enthalten. Dazu gehören die genaue Anzahl, die Art der Schlüssel (Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten) sowie gegebenenfalls Nummern oder Codes bei Sicherheitsschlüsseln. Diese Dokumentation dient als rechtssicherer Nachweis und verhindert Streitigkeiten bei der Rückgabe der Wohnung. Es empfiehlt sich, das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben zu lassen und je eine Kopie aufzubewahren.

Besonderheiten bei Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften gelten besondere Regelungen bezüglich der Schlüsselanzahl. Idealerweise sollte jeder Bewohner über einen eigenen Schlüsselsatz verfügen, um unabhängigen Zugang zur Wohnung zu haben. Bei WGs mit drei oder mehr Personen kann der Vermieter verpflichtet sein, entsprechend mehr Schlüssel bereitzustellen. Allerdings dürfen Mieter die Schlüssel nicht eigenmächtig vervielfältigen, ohne den Vermieter zu informieren. Die Kosten für zusätzliche Schlüsselsätze werden bei WGs häufig zwischen den Bewohnern aufgeteilt.

Anspruch auf zusätzliche Wohnungsschlüssel

Mieter haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf zusätzliche Schlüssel, der sich aus dem Recht auf vertragsgemäße Nutzung der Wohnung ergibt. Wenn die ursprünglich ausgehändigten Schlüssel nicht ausreichen, um allen Haushaltsmitgliedern angemessenen Zugang zu gewähren, muss der Vermieter weitere Schlüssel bereitstellen oder die Anfertigung dulden. Dies gilt insbesondere bei Familienzuwachs oder wenn neue Mitbewohner einziehen.

Der rechtliche Anspruch basiert auf der Argumentation, dass die Wohnung nur dann ordnungsgemäß genutzt werden kann, wenn alle berechtigten Bewohner jederzeit Zugang haben. Gerichte haben in mehreren Fällen entschieden, dass eine Familie mit zwei Erwachsenen und Kindern Anspruch auf mindestens drei Schlüsselsätze hat. Bei berufstätigen Paaren mit unterschiedlichen Arbeitszeiten ist die Bereitstellung ausreichender Schlüssel besonders wichtig.

Wichtig ist, dass Mieter zusätzliche Schlüssel nicht einfach nachmachen dürfen, ohne den Vermieter zu informieren. Bei modernen Sicherheitsschlüsseln ist dies ohnehin nur mit Sicherungskarte möglich, die meist beim Vermieter oder der Hausverwaltung hinterlegt ist. Eine eigenmächtige Vervielfältigung kann als Vertragsverletzung gewertet werden und im Extremfall sogar eine Abmahnung rechtfertigen.

Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

Die Frage, ob der Vermieter einen Schlüssel behalten darf, wird häufig kontrovers diskutiert. Grundsätzlich hat der Vermieter nach Übergabe der Wohnung kein Recht, einen Schlüssel zu behalten oder die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters zu betreten. Das Hausrecht liegt während der Mietzeit beim Mieter, was durch das Besitzrecht nach § 535 BGB geschützt ist.

Ein unbefugtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und kann rechtliche Konsequenzen haben. Selbst bei wichtigen Anliegen wie Reparaturen oder Besichtigungen muss der Vermieter sich vorher anmelden und eine Terminvereinbarung treffen. Notfälle wie Wasserschäden oder Gasgeruch bilden hier die einzige Ausnahme, bei der ein sofortiger Zutritt gerechtfertigt sein kann.

Manche Vermieter argumentieren, sie benötigten einen Notfallschlüssel für Reparaturen oder Gefahrensituationen. Jedoch muss ein solcher Schlüssel, falls vereinbart, bei einer neutralen Stelle wie einer Hausverwaltung hinterlegt werden. Der Vermieter darf ihn nicht privat aufbewahren und nur in echten Notfällen oder nach vorheriger Ankündigung verwenden. Eine entsprechende Vereinbarung sollte im Mietvertrag festgehalten werden.

Kosten für Wohnungsschlüssel: Wer zahlt?

Die Kosten für die Erstausstattung mit Schlüsseln trägt grundsätzlich der Vermieter als Teil seiner Pflicht zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung. Dies umfasst die bei Mietbeginn übergebenen Schlüsselsätze, üblicherweise zwei vollständige Sätze. Diese Kosten sind Teil der Vermieterpflichten und können nicht auf den Mieter umgelegt werden, auch nicht über die Nebenkosten.

Bei zusätzlichen Schlüsseln über die Grundausstattung hinaus gestaltet sich die Kostenfrage differenzierter. Wenn der Mieter aus eigenem Wunsch mehr Schlüssel benötigt, als für die angemessene Nutzung erforderlich sind, kann der Vermieter die Kosten für die Anfertigung in Rechnung stellen. Die Preise variieren je nach Schlüsseltyp: Einfache Standardschlüssel kosten zwischen 5 und 15 Euro, während Sicherheitsschlüssel mit 30 bis 100 Euro deutlich teurer sind.

Kostenübernahme bei berechtigtem Mehrbedarf

Wenn der Mehrbedarf an Schlüsseln berechtigt ist, beispielsweise bei Familienzuwachs oder bei einer größeren Wohngemeinschaft, muss der Vermieter die Kosten tragen. Dies folgt aus der Verpflichtung zur vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung. Ein berechtigter Mehrbedarf liegt vor, wenn die ursprünglich ausgehändigten Schlüssel nicht ausreichen, um allen Haushaltsmitgliedern angemessenen Zugang zu ermöglichen. In Streitfällen entscheiden Gerichte einzelfallbezogen, wobei die Haushaltsgröße und die Lebenssituation berücksichtigt werden.

Preise für verschiedene Schlüsseltypen 2026

Die Kosten für Schlüsselanfertigungen haben sich 2026 durch gestiegene Material- und Arbeitskosten leicht erhöht. Standardschlüssel für einfache Zylinder kosten zwischen 8 und 20 Euro pro Stück. Sicherheitsschlüssel mit Kopierschutz liegen bei 40 bis 120 Euro, abhängig vom Sicherheitssystem. Elektronische Transponder oder Chipkarten kosten zwischen 25 und 80 Euro. Bei Schließanlagen in größeren Wohnanlagen können die Kosten für einen einzelnen Schlüssel auch 150 Euro übersteigen, da hier die gesamte Anlage berücksichtigt werden muss.

Sicherheitsschlüssel und Schließanlagen

Sicherheitsschlüssel mit Kopierschutz sind in modernen Wohnanlagen zunehmend Standard. Diese Schlüssel können nur mit einer speziellen Sicherungskarte nachgefertigt werden, die der Eigentümer oder Verwalter besitzt. Der Vorteil liegt in der erhöhten Sicherheit, da unbefugte Kopien verhindert werden. Für Mieter bedeutet dies jedoch, dass sie zusätzliche Schlüssel nicht einfach beim Schlüsseldienst anfertigen lassen können, sondern den Vermieter einbeziehen müssen.

Bei Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern öffnet ein Schlüssel mehrere Türen: Haustür, Kellertür und oft auch Gemeinschaftsräume. Diese Systeme sind hierarchisch aufgebaut, wobei der Generalschlüssel alle Türen öffnet, während Einzelschlüssel nur für bestimmte Bereiche funktionieren. Die Kosten für Schlüssel in Schließanlagen sind höher, da jede Änderung die Sicherheit des gesamten Systems betrifft. Mieter sollten daher besonders sorgfältig mit diesen Schlüsseln umgehen.

Moderne elektronische Zutrittssysteme mit Transpondern oder biometrischen Systemen werden 2026 immer häufiger eingesetzt. Diese bieten den Vorteil, dass verlorene Transponder einfach deaktiviert werden können, ohne das gesamte Schloss austauschen zu müssen. Die Erstausstattung mit diesen Systemen trägt der Vermieter, während Ersatztransponder bei Verlust vom Mieter bezahlt werden müssen. Die Programmierung neuer Transponder kostet zwischen 30 und 80 Euro.

Wohnungsschlüssel verloren: Rechte und Pflichten

Der Verlust von Wohnungsschlüsseln ist für Mieter mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Grundsätzlich muss der Mieter den Verlust unverzüglich dem Vermieter melden, um möglichen Sicherheitsrisiken vorzubeugen. Bei einfachen Schlössern reicht oft der Austausch des Zylinders, bei Schließanlagen kann jedoch die Neucodierung des gesamten Systems erforderlich sein, was mehrere tausend Euro kosten kann.

Die Haftung für verlorene Schlüssel liegt beim Mieter, sofern ihn ein Verschulden trifft. Dies ist in der Regel der Fall, da jeder für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Schlüssel verantwortlich ist. Der Mieter muss die Kosten für den Austausch des Schlosses oder die Neucodierung der Schließanlage übernehmen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Kosten oft ab, allerdings ist dies nicht bei allen Policen der Fall, weshalb ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen wichtig ist.

Bei Schlüsselverlust in Schließanlagen können die Kosten besonders hoch ausfallen. Wenn ein Schlüssel in falsche Hände gerät und die Sicherheit des gesamten Hauses gefährdet ist, kann der Austausch der gesamten Anlage erforderlich sein. Dies kann Kosten zwischen 5.000 und 20.000 Euro verursachen, abhängig von der Größe der Anlage. Um solche Risiken zu minimieren, sollten Mieter verlorene Schlüssel sofort melden und gegebenenfalls eine Fundanzeige bei der Polizei aufgeben.

Verhaltensregeln bei Schlüsselverlust

Bei Schlüsselverlust sollten Mieter umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Es ist ratsam, den Verlust auch bei der Polizei zu melden und eine Verlustanzeige aufzugeben. Diese Anzeige kann gegenüber dem Vermieter und der Versicherung als Nachweis dienen. Wenn die Gefahr besteht, dass die Schlüssel in die Hände Unbefugter gelangt sind, sollte der Schlosswechsel schnellstmöglich erfolgen. In der Zwischenzeit können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie zusätzliche Türriegel sinnvoll sein.

Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust

Viele Privathaftpflichtversicherungen decken Schlüsselverlust ab, jedoch meist nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Standard-Policen enthalten oft eine Deckung bis 10.000 Euro, was bei großen Schließanlagen nicht ausreichen kann. Premium-Tarife bieten höhere Deckungssummen bis 50.000 Euro oder mehr. Wichtig ist zu prüfen, ob private und berufliche Schlüssel abgedeckt sind und ob auch Schließanlagen eingeschlossen sind. Eine entsprechende Zusatzversicherung oder Erhöhung der Deckungssumme kann sich für Mieter in größeren Wohnanlagen lohnen.

Schlüsselrückgabe bei Auszug

Bei der Beendigung des Mietverhältnisses müssen alle ausgehändigten Schlüssel an den Vermieter zurückgegeben werden. Dies umfasst sämtliche Schlüssel, die bei Einzug übergeben wurden, sowie alle später angefertigten Kopien. Die Rückgabe sollte im Wohnungsrückgabeprotokoll dokumentiert werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Fehlende Schlüssel können zu Schadensersatzforderungen führen, da der Vermieter dann berechtigt ist, die Schlösser auszutauschen.

Wenn der Mieter Schlüssel selbst hat anfertigen lassen, muss er auch diese zurückgeben. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass keine Schlüssel unkontrolliert im Umlauf sind. Bei Sicherheitsschlüsseln ist die Rückgabe aller Kopien besonders wichtig, da sonst die Sicherheit des gesamten Objekts gefährdet sein kann. Mieter sollten daher genau dokumentieren, wie viele Schlüssel sie anfertigen lassen haben.

Konsequenzen bei fehlenden Schlüsseln

Können bei Auszug nicht alle Schlüssel zurückgegeben werden, muss der Mieter mit Kosten für den Schlosswechsel rechnen. Bei einfachen Wohnungen mit Standardschlössern liegen diese Kosten zwischen 100 und 300 Euro pro Schloss. Bei Sicherheitsschlössern oder Schließanlagen können die Kosten deutlich höher ausfallen. Der Vermieter ist berechtigt, die Schlösser auszutauschen, wenn auch nur ein Schlüssel fehlt, da die Sicherheit sonst nicht gewährleistet ist. Diese Kosten kann er vom Mieter als Schadensersatz verlangen oder von der Mietkaution einbehalten.

Dokumentation der Schlüsselübergabe

Die ordnungsgemäße Dokumentation der Schlüsselrückgabe schützt beide Vertragsparteien. Im Rückgabeprotokoll sollten Art und Anzahl aller zurückgegebenen Schlüssel präzise aufgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Schlüssel gemeinsam zu zählen und dies schriftlich festzuhalten. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben. Eine Quittung über die vollständige Schlüsselrückgabe bewahrt der Mieter am besten dauerhaft auf, da nachträgliche Forderungen sonst schwer zu widerlegen sind. Bei elektronischen Systemen sollte auch die Deaktivierung der Transponder dokumentiert werden.

Besondere Regelungen bei Untervermietung

Bei genehmigter Untervermietung stellt sich die Frage, ob der Hauptmieter dem Untermieter eigene Schlüssel aushändigen darf. Grundsätzlich hat der Untermieter das gleiche Recht auf uneingeschränkten Zugang zur Wohnung wie der Hauptmieter. Daher muss der Hauptmieter dafür sorgen, dass der Untermieter über ausreichend Schlüssel verfügt. Dies kann entweder durch Weitergabe eigener Schlüssel oder durch Anfertigung zusätzlicher Schlüssel geschehen.

Der Vermieter muss über die Untervermietung informiert sein und hat oft ein Mitspracherecht bei der Schlüsselvergabe. Besonders bei Sicherheitsschlüsseln oder Schließanlagen ist seine Zustimmung erforderlich. Die Kosten für zusätzliche Schlüssel trägt in der Regel der Hauptmieter, der diese wiederum vom Untermieter verlangen kann. Bei Beendigung der Untervermietung müssen alle an den Untermieter ausgehändigten Schlüssel zurückgegeben werden.

Moderne Zutrittssysteme und Smart Locks

Digitale Schließsysteme gewinnen 2026 zunehmend an Bedeutung im Mietwohnungsbereich. Smart Locks ermöglichen den Zugang per Smartphone-App, Zahlencode oder Fingerabdruck und bieten mehr Flexibilität als traditionelle Schlüssel. Für Vermieter haben sie den Vorteil, dass Zugangsberechtigungen digital verwaltet und bei Bedarf sofort entzogen werden können. Mieter profitieren davon, dass sie keine physischen Schlüssel mehr verlieren können.

Rechtlich bewegen sich Smart Locks im Mietverhältnis noch in einer Grauzone. Der Einbau durch den Mieter ist grundsätzlich zustimmungspflichtig, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Der Vermieter kann die Installation ablehnen, wenn berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen. Bei vom Vermieter installierten digitalen Systemen muss sichergestellt sein, dass der Datenschutz gewahrt bleibt und der Vermieter nicht nachvollziehen kann, wann der Mieter die Wohnung betritt oder verlässt.

Die Frage nach der Schlüsselanzahl stellt sich bei digitalen Systemen neu. Statt physischer Schlüssel können mehrere Zugangscodes oder App-Berechtigungen vergeben werden. Der Grundsatz, dass alle Haushaltsmitglieder uneingeschränkten Zugang haben müssen, gilt auch hier. Bei temporären Codes für Gäste oder Dienstleister sollte der Vermieter informiert werden. Die Kosten für digitale Zutrittssysteme sind deutlich höher als für traditionelle Schlösser, was bei der Kostenverteilung berücksichtigt werden muss.

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Fragen & Antworten

Wie viele Schlüssel muss mir der Vermieter bei Einzug geben?

Der Vermieter muss Ihnen mindestens zwei vollständige Schlüsselsätze aushändigen, die alle für die Nutzung der Wohnung erforderlichen Schlüssel umfassen. Ein vollständiger Satz beinhaltet Wohnungsschlüssel, Haustürschlüssel, Kellerschlüssel und Briefkastenschlüssel. Bei größeren Haushalten oder Wohngemeinschaften kann der Anspruch auf mehr Schlüsselsätze bestehen, da alle Bewohner uneingeschränkten Zugang zur Wohnung haben müssen. Die genaue Anzahl sollte im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert werden.

Hat der Mieter ein Recht auf Zweitschlüssel oder weitere Schlüssel?

Ja, der Mieter hat ein Recht auf ausreichend Schlüssel, um die Wohnung vertragsgemäß nutzen zu können. Wenn die ursprünglich ausgehändigten Schlüssel nicht ausreichen, beispielsweise bei Familienzuwachs, kann der Mieter weitere Schlüssel verlangen. Der Vermieter muss die Anfertigung entweder selbst übernehmen oder dulden. Bei berechtigtem Bedarf trägt der Vermieter die Kosten, während zusätzliche Schlüssel aus reinem Komfortbedürfnis vom Mieter bezahlt werden müssen. Eine eigenmächtige Vervielfältigung ohne Information des Vermieters sollte vermieden werden.

Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel für sich behalten?

Nein, der Vermieter darf nach Übergabe der Wohnung grundsätzlich keinen Schlüssel behalten. Das Hausrecht liegt während der Mietzeit beim Mieter, und ein unbefugtes Betreten durch den Vermieter stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Selbst für Notfälle oder Reparaturen muss der Vermieter sich vorher anmelden. Falls ein Notfallschlüssel vereinbart wird, muss dieser bei einer neutralen Stelle wie der Hausverwaltung hinterlegt werden und darf nur in echten Notfällen verwendet werden.

Wer bezahlt die Kosten für zusätzliche Wohnungsschlüssel?

Die Erstausstattung mit mindestens zwei Schlüsselsätzen trägt der Vermieter als Teil seiner Vermieterpflichten. Zusätzliche Schlüssel aus berechtigtem Bedarf, etwa bei größerem Haushalt, muss ebenfalls der Vermieter finanzieren. Wenn der Mieter jedoch aus reinem Komfort weitere Schlüssel wünscht, kann der Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. Die Preise variieren zwischen 8 und 20 Euro für Standardschlüssel und 40 bis 120 Euro für Sicherheitsschlüssel. Bei Schließanlagen können die Kosten deutlich höher liegen.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnungsschlüssel verliere?

Bei Schlüsselverlust müssen Sie unverzüglich den Vermieter informieren und haften in der Regel für die entstehenden Kosten. Bei einfachen Schlössern reicht oft der Zylinderwechsel für 100 bis 300 Euro. Bei Schließanlagen kann eine Neucodierung erforderlich sein, die mehrere tausend Euro kosten kann. Viele Privathaftpflichtversicherungen decken Schlüsselverlust bis zu bestimmten Höchstgrenzen ab. Es ist ratsam, den Verlust auch bei der Polizei zu melden und eine Verlustanzeige aufzugeben.

Muss ich bei Auszug alle selbst angefertigten Schlüssel zurückgeben?

Ja, bei Auszug müssen alle Schlüssel zurückgegeben werden, auch selbst angefertigte Kopien. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass keine unkontrollierten Schlüssel im Umlauf sind. Fehlende Schlüssel berechtigen den Vermieter zum Schlosswechsel, dessen Kosten er vom Mieter als Schadensersatz verlangen oder von der Kaution einbehalten kann. Die vollständige Schlüsselrückgabe sollte im Wohnungsrückgabeprotokoll dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Aspekt Regelung Wichtiger Hinweis
Mindestanzahl Schlüssel Mindestens 2 vollständige Schlüsselsätze pro Wohnung Bei größeren Haushalten erhöht sich der Anspruch entsprechend
Kosten Erstausstattung Trägt der Vermieter vollständig Nicht über Nebenkosten umlegbar
Zusätzliche Schlüssel Bei berechtigtem Bedarf kostenlos, sonst kostenpflichtig Eigenständige Anfertigung mit Vermieter abstimmen
Vermieter-Schlüssel Vermieter darf keinen Schlüssel behalten Hausrecht liegt beim Mieter während der Mietzeit
Schlüsselverlust Mieter haftet für Austauschkosten Privathaftpflicht prüfen, Vermieter sofort informieren
Rückgabe bei Auszug Alle Schlüssel müssen zurückgegeben werden Dokumentation im Rückgabeprotokoll wichtig
Sicherheitsschlüssel Nur mit Sicherungskarte kopierbar Kosten 40-120 Euro, höherer Schutz vor Missbrauch

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